WELCHE VORSCHRIFTEN GELTEN BEZÜGLICH DES BRANDSCHUTZES
Damit in Deutschland ein Kamin betrieben werden kann, ist eine Genehmigung von Nöten, da die Feuerglut im allgemeinen als gefährlich gilt. Aus diesem Grund müssen beim Einbau eines Kamins alle Vorschriften in Sachen Feinstaubbelastung und Brandschutz eingehalten werden.
Die für den Betrieb eines Kamins erforderliche Genehmigung wird durch den Bezirksschornsteinfeger erteilt. Aus diesem Grund, sollte man sich immer über die Bestimmungen informieren, vor allem, wenn man seinen Kamin selber bauen will, um bei der Abnahme böse Überraschungen zu vermeiden. Auf jeden Fall müssen entscheidende Faktoren unbedingt geklärt werden, wie zum Beispiel:
- Welche gesetzlichen Grenzwerte bezüglich der Feinstaubmissionen erlaubt sind?
- Wo der Kamin aufgestellt werden darf?
usw.
DER KAMIN: DER BRANDSCHUTZ
Aus Gründen des Brandschutzes gelten für das Aufstellen des Kamins sehr strenge Regeln. Das wären:
- Zwischen Wand und Kamin muss mindestens ein Abstand von zwanzig Zentimetern sein.
- Die Feuerraumtür muss mindestens in einem Radius von fünfzig Zentimetern geöffnet werden können. Dabei muss der Kamin sich mindestens achtzig Zentimetern von anderen brennbaren Materialien entfernt stehen, wie zum Beispiel Kunststoff- oder Holzfenster.
- Um brennbare Bodenbeläge vor einer Entzündung zu schützen, ist eine feuersichere Bodenplatte Pflicht. Diese muss fünfzig bis dreißig Zentimeter größer sein als die Fläche des Ofens.
- Das Abzugsrohr muss mindestens zwanzig Zentimeter von Decken aus nichtbrennbarem Material entfernt sein. Bei einem Deckenbelag aus brennbaren Materialien beträgt der Mindestabstand 45 cm.
Wichtig: Befindet sich in einem Raum eine Dunstabzugshaube, darf in dem Raum kein Kamin aufgestellt werden bzw. nur dann, wenn der Kamin über eine eigene Regulierung der Luftzufuhr verfügt.
FEINSTAUBAUSSTOSS BEI KAMINEN: DIE VORSCHRIFTE
Seit 2010 gilt in Deutschland für den Betrieb eines Kamins die Verordnung des Bundesemissionsgesetz, das umgangssprachlich auch Feinstaubverordnung genannt wird. Dieses Gesetz wurde über die Jahre noch einmal deutlich verschärft. So dürfen seit 2015 nur noch Kachelöfen, Kaminöfen und Kamine nur noch eine Feinbelastung von 150 Milligramm pro Kubikmeter haben. Ist der Wert höher bei der Messung durch den Schornsteinfeger, verabredet er einige Wochen später einen neuen Termin. Während dieser Zeit, muss man einen Fachmann beauftragen, der den Kamin wieder richtig einstellt, damit er die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Ist das nicht so wird die Betriebserlaubnis des Kamins entzogen. Das bedeutet wiederum einige Wochen später, haben Sie Post vom Landratsamt im Briefkasten, der den Betrieb des Kamins schriftlich untersagt. Zum Teil werden in so einem Fall noch nachträgliche Rußfilter in den Schlot integriert, damit die Werte der maximal erlaubten Feinstaubbelastung eingehalten werden.